Bundesverfassungsgericht stoppt EFSF-Sondergremium

Das sogenannte Neuner-Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF verstößt größtenteils gegen die Verfassung.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Nur wenn das Sondergremium Entscheidungen zum Ankauf von Staatsanleihen durch den EFSF an den Börsen treffe, sei es mit der Verfassung vereinbar, befand Karlsruhe. Das Neuner-Gremium sollte in besonders dringenden oder vertraulichen Fällen statt des Bundestags-Plenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF fällen.

Das Verfassungsgericht stärkte mit dem Urteil die Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der Euro-Rettung. Geklagt hatten die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz, die sich in ihren Rechten beschnitten sahen. Bereits Ende Oktober 2011 hatte Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlassen und das Gremium zunächst gestoppt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.02.2012

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