Bundesverfassungsgericht will Sicherungsverwahrung offenbar beibehalten

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine andere Sichtweise auf die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung geäußert, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und will die Verwahrung offenbar beibehalten.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Medienberichten zufolge zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung vom Dienstag ab, dass das BVerfG den Klagen von vier Straftätern nicht entsprechen werde. Bei zwei der Klagenden wurde die Sicherungsverwahrung rückwirkend über die ursprünglich zehn Jahre hinaus verlängert. In den anderen beiden Fällen wurde die Sicherungsverwahrung nachträglich zur Haftstrafe angeordnet.

Der EGMR hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass die Sicherungsverwahrung in den vier Fällen und in vielen weiteren Fällen der europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. Der Kritikpunkt der europäischen Menschenrechtler ist, dass die Verlängerung der Sicherungsverwahrung von 1998 gegen das Rückwirkungsverbot verstoße. Dieses Gebot besagt, dass keine Strafen (oder Gesetze) rückwirkend geltend gemacht dürfen.

Für die konkreten Urteile der Straftäter bedeutet dies, dass ihre Strafen nicht nachträglich verlängert werden können. Die Sicherungsverwahrung an sich sei rechtlich unbedenklich, nur dass sie auch auf Täter ausgeweitet wurde, die unter alten Recht verurteilt wurden verstoße gegen geltendes Recht, so die europäischen Richter. Das BVerfG artikulierte am Dienstag eine andere Sicht auf die Sicherungsverwahrung.

Demnach sei diese keine Strafe, sondern eine Maßregel, die vorbeugend wirke. Diese Sicht hatte das Gericht bereits 2004 geäußert, jedoch folgt daraus, dass zwischen der Sicherungsverwahrung und Strafe eine deutlicher Abstand bestehen müsste. Die Richter gaben zu, dass dieses Abstandsgebot in der Praxis nicht angemessen berücksichtigt wurde und stellten Nachbesserungsbedarf bei der Zellengröße, Besuchszeitenregelung und den Arbeitslöhnen fest.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.02.2011

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