Bundesverfassungsrichter zieht enge Grenzen für EU-Wirtschaftsregierung

Eine europäische Wirtschaftsregierung stößt nach Einschätzung des Verfassungsrichters Peter Michael Huber an verfassungsrechtliche Grenzen.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Ohne Zustimmung des gesamten deutschen Volkes werde die Bildung einer echten EU-Wirtschaftsregierung mit umfassenden Zuständigkeiten kaum möglich sein, sagte Huber, Mitglied des Zweiten Senats im Karlsruher Gerichts, in einem Interview der "Süddeutschen Zeitung". Durch das Urteil zum Vertrag von Lissabon von 2009 seien die tragenden Grundsätze des Grundgesetzes durch dessen "Ewigkeitsgarantie" geschützt und damit "europafest". Das gelte auch für zentrale wirtschaftspolitische Zuständigkeiten wie die Sozialversicherungssysteme und die Besteuerung.

Wollte man dies auf EU-Ebene harmonisieren, müsste zuvor das Grundgesetz geöffnet werden - und zwar durch eine Abstimmung des gesamten Volkes. Laut Verfassungsgericht müsse dem Mitgliedsstaat ein "Übergewicht von Aufgaben und Befugnissen" verbleiben. Die europäische Integration habe aber bereits ein Niveau erreicht, "das sich von einem Staat nicht wesentlich unterscheidet", sagte Huber.

"Wenn das Wahlrecht noch Sinn machen soll, dann muss es politische Gegenstände geben, über die der Bürger mit seiner Wahl verantwortliche Entscheidungen treffen kann." Eine bloße Koordination der Wirtschaftspolitik, wie sie zwischen Deutschland und Frankreich vereinbart worden sei, sei dagegen unproblematisch. Huber kritisierte den Vorschlag des EU-Kommissars Günther Oettinger, Staatskommissare nach Griechenland zu schicken.

Das laufe auf eine Entmündigung hinaus. "Das führt zu einer Gefährdung des Friedenswerks Europa, denn weder die Griechen noch Spanier, Portugiesen oder Italiener werden sich auf Dauer einer solchen Fremdbestimmung unterwerfen." Man könne Solidarität üben, "aber die Konsequenz kann nicht die Knute sein".

Der Münchner Professor verteidigte die Entscheidung des Gerichts, dem Parlament bei den Garantiezusagen im Euro-Rettungsschirm einen großen Freiraum einzuräumen. "Es muss Prognosespielräume geben, das Verfassungsgericht kann da nicht starr festlegen: 200 Milliarden Euro, danach ist Schluss." Allerdings spreche einiges dafür, dass die Obergrenze erreicht sei, wenn Deutschland eine Haftung in Höhe eines kompletten Bundeshaushalts übernehmen wollte.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.09.2011

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