Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Ausweitung der Sonntags-Arbeit in einem Urteil eingeschränkt.
Leipzig (dts Nachrichtenagentur) - Die Richter sehen keine Notwendigkeit dafür, dass Videotheken, Bibliotheken, Call Center sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften an Sonn- und Feiertagen geöffnet sind. Das Gericht erklärte damit wesentliche Teile einer Verordnung des Bundeslandes Hessen für unwirksam, die weitreichende Ausnahmen für die Sonntags-Arbeit festgelegt hatte. Beobachter rechnen mit weitreichenden Folgen durch das Urteil, da auch andere Bundesländer Verordnungen zur Sonntags-Arbeit erlassen hatten.
Die Gewerkschaft Verdi sowie zwei evangelische Gemeindeverbände hatten gegen die hessische Verordnung geklagt. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.11.2014 Zur Startseite