Bundeswahlleiter droht Doppelwählern

Vor der Bundestagswahl am 22. September hat der Bundeswahlleiter möglichen Doppelwählern gedroht.

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) - Es könne sein, dass eine Person beispielsweise nach einem Umzug mehrere Wahlbenachrichtigungen erhalte. Trotzdem dürfe jeder Wahlberechtigte nur einmal abstimmen. "Wer mehrfach wählt oder wer wählt, ohne wahlberechtigt zu sein, begeht Wahlfälschung und macht sich strafbar", so der Bundeswahlleiter.

Es drohten dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Schon der Versuch einer solchen Tat sei strafbar. Rund 62 Millionen Menschen sind am Sonntag wahlberechtigt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.09.2013

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