CDU-Arbeiternehmer halten Mindestlohn-Einigung für verfassungswidrig

Nach Ansicht des Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, verstößt die geplante Übergangsfrist beim Mindestlohn für Zeitungsausträger gegen das Grundgesetz: "Wenn der Gesetzentwurf Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn nur bei Abschluss eines Tarifvertrages vorsieht, kann eine einzelne Branche von dieser Pflicht nicht ausgenommen werden. Eine solche Priviligierung widerspricht dem Grundsatz der Tarifautonomie und dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". Der CDU-Politiker fordert, die Sonderregelung juristisch wie politisch zu überdenken. "Es darf nicht sein, dass die Zeitungsverleger dafür belohnt werden, dass sie sich weigern einen Tarifvertrag zu überdenken", sagte Bäumler.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.06.2014

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