CDU-Arbeitnehmer loben Rentenkompromiss

Der Bundesvize der Christlich-Demokratischen-Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, hat den am Montag gefundenen Rentenkompromiss zwischen Union und SPD gelobt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Er begrüßte, dass Zeiten des Arbeitslosenbezugs ohne zeitliche Obergrenze angerechnet werden: "Arbeitnehmer, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, können auch bei Unterbrechung ihres Arbeitslebens durch Arbeitslosigkeit nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". "Insgesamt wird die Lebensleistung von Menschen anerkannt, die gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben." Der CDA-Vize wies zudem darauf hin, dass Arbeitslosengeldbezug zwei Jahre vor der abschlagsfreien Rente nur im Falle des Missbrauchs nicht mitgezählt werde.

Ausnahmen bestünden für Arbeitslosigkeit, die durch eine Insolvenz oder durch Geschäftsaufgabe verursacht wurde. "In solchen Fällen kommt typischerweise kein Missbrauch in Betracht, so, dass diese Zeiten auch zwei Jahre vor der abschlagsfreien Rente berücksichtigt werden", sagte Bäumler und fügte hinzu: "Dies muss für alle Fälle gelten, in denen ein Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos wird."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.05.2014

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