CDU-Haushälter Willsch befürchtet endlose Euro-Rettung

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch hat angesichts der Regierungspläne für eine höhere Haftung Deutschlands bei der Euro-Rettung vor den Folgen für die Steuerzahler gewarnt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Solange wir den Irrweg, Länder vollständig aus der Marktfinanzierung zu nehmen, weitergehen, wird das nicht aufhören: bis jetzt sind alle roten Linien nach anfänglich heftigen Dementis umstandslos überschritten worden", sagte Willsch im Interview mit "Handelsblatt-Online". "Sobald der dauerhafte ESM steht, ist die Schuldenunion perfekt: es wird nicht aufhören, bis alle Defizite und Schulden der Peripherieländer bei den soliden Ländern gelandet sind." Auf lange Sicht laufe alles auf einen Länderfinanzausgleich in Europa hinaus, sagte Willsch weiter.

"Die Steuerzahler werden dies irgendwann zu spüren bekommen. Ebenso die mittelständischen Unternehmen, die nicht ihren Standort ins Ausland verlegen können." Denn irgendwo müsse das Geld, das in den Schuldenstaaten ausgegeben werde, erwirtschaftet oder eingespart werden.

Willsch erwartet vor diesem Hintergrund "kritische Nachfragen" seiner Fraktionskollegen bei der Bundesregierung. Wenn Ende März eine erneute Ausweitung des deutschen Haftungsvolumens beschlossen werden sollte, werde es zudem "einige heiße Diskussionen geben", ist sich das Mitglied im Bundestags-Haushaltsausschuss sicher. Die Regierung habe mehrmals versprochen, dass der deutsche Anteil am ESM die 190 Milliarden auf keinen Fall übersteigen werde.

Auch die CSU habe sich für eine klare Obergrenze ausgesprochen. "Wenn das jetzt nicht mehr gelten soll, wird das vielen Kollegen nicht gefallen." Willsch hofft, dass seine Parteifreunde entsprechende Konsequenzen und sich gegen weitere Euro-Rettungsmaßnahmen stellen.

"Ich werbe dafür, den ESM generell abzulehnen", sagte er. Die Abgeordneten seien ja alle auch in Wahlkreisen unterwegs. "Da findet sich kein Wähler, der die Schuldenunion befürwortet."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.03.2012

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