CDU-Landesfraktionsvorsitzende gegen Abschaffung des Sitzenbleibens

Die drei Vorsitzenden der CDU-Oppositionsfraktionen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Julia Klöckner, Karl-Josef Laumann und Björn Thümler, haben sich vehement gegen Pläne der dortigen rot-grünen Landesregierungen zur Abschaffung des Sitzenbleibens gewandt.

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorliegt. Den politischen Streit über den pädagogischen Nutzen des Sitzenbleibens sehen die CDU-Fraktionsvorsitzenden auch als eine Diskussion über den "zukünftigen Stellenwert des Leistungsgedankens". Das Leistungsprinzip sei "eines der revolutionärsten demokratischen Prinzipien", sagte Laumann.

In unfreien Gesellschaften seien "Geldbeutel, Geburtsadel, Gesinnung, Geschlecht Kriterien zur Positionierung eines Menschen in der Gesellschaft." Freie Gesellschaften hätte an deren Stelle "das Kriterium Leistung vor Erfolg und Aufstieg gesetzt." Die drei CDU-Politiker sind der Auffassung, dass die Schule diesem Leistungsprinzip Geltung verschaffen müsse.

"Zu einer optimalen Förderung der Kinder gehört, dass man sie angemessen fordert." Die Schule dürfe sich nicht vollständig von den Spielregeln der Gesellschaft abkoppeln. "Ehrgeiz und Leistungsbereitschaft sind zu gesellschaftlichen Schlüsselqualitäten geworden. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Kinder vollkommen unvorbereitet mit dem Leistungsdruck der Arbeitswelt konfrontiert werden", sagte der niedersächsische Oppositionsführer Thümler. Der Kerngedanke beim Konzept des "Sitzenbleibens" sei nicht, die Schüler bei schlechten Leistungen abzustrafen, sondern ihnen eine faire Chance zu geben, ihre Schullaufbahn erfolgreich fortsetzen zu können. Leichtfertig werde kein Schüler in eine "Ehrenrunde" geschickt.

In Niedersachsen will die neue rot-grüne Koalition "perspektivisch" die Nichtversetzung von Schülern "durch individuelle Förderung überflüssig machen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.03.2013

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