CDU-Papier sieht weitere Einschränkungen im Asylrecht vor

Mit Grundgesetz-Änderungen und weiteren Leistungseinschränkungen wollen CDU-Politiker in einem "Asylbewältigungsgesetz" der Flüchtlingsdynamik begegnen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Schon während des Asylverfahrens solle Antragstellern Sozialhilfe nur "mindestens in Höhe des absolut Überlebensnotwendigen" gewährt werden, heißt es in einem Papier des Berliner CDU-Justizsenators Thomas Heilmann, das der "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt. Danach könnten bei negativem Bescheid die Leistungen "in Anlehnung an das Sozialleistungsniveau im jeweiligen Herkunftsland unterschritten" werden. Auch das Grundrecht auf Asyl in der Verfassung solle eingeschränkt werden, indem sich künftig nicht mehr auf Asyl berufen könne, wer im Asylverfahren falsche Angaben mache.

Heilmann regt zudem an, die doppelte Anhörung im Asylverfahren und vor den Verwaltungsgerichten abzuschaffen, die Verzögerung durch Befangenheitsanträge zu erschweren und die Akteneinsicht auf den ausschließlich elektronischen Weg umzustellen, um die Verfahren zu beschleunigen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.09.2015

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