CSU-Innenexperte Uhl will höhere Mindeststrafen für Straftaten im öffentlichen Nahverkehr

Der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl plädiert dafür, Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafverschärfendes Element in das Strafgesetzbuch aufzunehmen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das sollte der Gesetzgeber nach dem Überfall eines Jugendlichen auf einen 29-jährigen Handwerker im Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße erwägen. "Bei Raub, räuberischer Erpressung, Diebstahl, Körperverletzung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung würde die Mindeststrafe dann immer zwei Jahre betragen", sagte Uhl der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe). Uhl forderte die Justiz auf, grundsätzlich schneller durchzugreifen.

Der Bundestagsabgeordnete kritisierte, dass "sich insbesondere Mehrfachtäter während ihres Gerichtsprozesses gar nicht mehr genau an ihr Verbrechen erinnern können." Denn wenn der Prozess beginne, liege die Tat oft schon Monate zurück. Uhl übte auch Kritik an der Haftverschonung für den Berliner U-Bahnschläger Torben P. "Es stellt sich schon die Frage, ob es richtig ist, einen Ersttäter mit einem solchem Gewaltexzess wieder frei herum laufen zu lassen und ihn erst möglicherweise Monate später zur Prozesseröffnung mit staatlichen Sanktionen zu konfrontieren", sagte Uhl der Zeitung.

Es sollte geprüft werden, ob gegen den Täter wegen der Wiederholungsgefahr doch noch eine Untersuchungshaft verhängt werden könne.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.04.2011

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