CSU-Internetexpertin: Leistungsschutzrecht schafft "zusätzliche Rechtsunsicherheit"

CSU-Netzexpertin Dorothee Bär hat das vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht als überflüssig attackiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich habe gegen das Leistungsschutzrecht gestimmt, weil ich das Gesetz für unnötig halte und es zusätzliche Rechtsunsicherheit schafft", sagte Bär der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). Auch sei "völlig unklar" formuliert, wie lange künftig Anrisse von Texten sein dürften, ohne dass die Verleger dafür Geld verlangen dürfen: "Keiner kann mir beispielsweise sagen, wie lange denn die Snippets nun sein dürfen. Das schafft vielleicht Arbeit für die Gerichte, politische Lösungen müssen aber anders aussehen."

Das Leistungsschutzrecht bedarf als Einspruchgesetz zwar keiner Zustimmung des Bundesrates. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft. "Ich erwarte mir in so einem Fall, dass wir die ganzen Bedenken, die in den letzten Tagen mehr oder weniger lapidar vom Tisch gewischt wurden, gründlich und mit allen Interessensvertretern diskutieren und überprüfen", sagte Bär.

"Dann finden wir auch eine saubere Lösung, die den Namen Kompromiss auch verdient." Das autorisierte Zitat im Wortlaut: "Ich habe gegen das Leistungsschutzrecht gestimmt, weil ich das Gesetz für unnötig halte und es zusätzliche Rechtsunsicherheit schafft. Außerdem halte ich es in den Formulierungen für völlig unklar. Keiner kann mir beispielsweise sagen, wie lange denn die Snippets nun sein dürfen. Das schafft vielleicht Arbeit für die Gerichte, politische Lösungen müssen aber anders aussehen." Zu der wahrscheinlichen Überweisung des Gesetzes an den Vermittlungsausschuss: "Ich erwarte mir in so einem Fall, dass wir die ganzen Bedenken, die in den letzten Tagen mehr oder weniger lapidar vom Tisch gewischt wurden, gründlich und mit allen Interessensvertretern diskutieren und überprüfen. Dann finden wir auch eine saubere Lösung, die den Namen Kompromiss auch verdient."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.03.2013

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