Chodorkowskis Grundrechtsbeschwerde in Straßburg teilweise abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) hat die Grundrechtsbeschwerde des inhaftierten russischen Kremlkritikers Michail Chodorkowski zum Teil abgewiesen.

Straßburg (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, sei nicht erwiesen, dass der Prozess gegen den früheren Jukos-Chef politisch motiviert war. Es werde aber anerkannt, dass in mehreren Punkten seiner Haft das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt wurde. Unterdessen hat ein Moskauer Gericht überraschend erklärt, den Antrag von Chodorkowski auf vorzeitige Haftentlassung zu prüfen.

Ein Moskauer Berufungsgericht hatte zuletzt die Haftdauer für den russischen Kremlkritiker um ein Jahr gekürzt. Die Gefängnisstrafe für den früheren Ölmanager beträgt nun 13 Jahre. Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Ölkonzerns Jukos wird Steuerhinterziehung und planmäßiger Betrug, Geldwäscherei und Unterschlagung vorgeworfen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.05.2011

Zur Startseite