Däubler-Gmelin vor ESM-Urteil: Wir erhoffen uns klare Feststellung über Haftungshöhe

Vor dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil hat die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) die Verfassungsbeschwerde von 37.000 Bürgern gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM gerechtfertigt und erklärt, dass sie sich eine klare Feststellung über die Haftungshöhe Deutschlands erhoffe.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ich vertrete als Rechtsanwältin über 37.000 Bürger, die Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, weil sie auch weiterhin einen Bundestag wählen wollen, der in der zentralen Frage, was mit Steuern und dem Haushalt passiert, gestalten, kontrollieren und entscheiden kann", sagte Däubler-Gmelin der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Der ESM nimmt sehr viele Befugnisse zu EU-Institutionen, zur EU-Kommission, dem EU-Rat und der Europäischen Zentralbank", so die SPD-Politikerin weiter. "Wir erhoffen uns, dass die Richter klare Feststellungen über die Begrenzung der Haftungshöhe und über die Beteiligung des Parlaments treffen. Beides ist bisher schwammig und in den Parlamentsrechten europarechtlich nicht wirksam", erklärte Däubler-Gmelin.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.09.2012

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