DB und GDL einigen sich über Beschäftigungsschutz für Lokführer

Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben sich auf Regelungen über den Beschäftigungsschutz für DB-Lokführer, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, geeinigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die Deutsche Bahn am Donnerstag mitteilte, wurde unter anderem ein 100-Prozent-Entgeltschutz für traumatisierte Lokführer, verbesserte Abfindungsmöglichkeiten für fahrdienstuntaugliche Lokführer und Regelungen zur Beschäftigungssicherung beim Verbleib im DB-Konzern vereinbart. Der "Tarifvertrag über die besonderen Bedingungen bei Verlust der Fahrdiensttauglichkeit" soll am 1. April in Kraft treten. "Es war ein hartes Ringen", so DB-Personalvorstand Ulrich Weber.

"Wir sind froh, dass wir eine faire Lösung für fahrdienstuntaugliche Lokführer gefunden haben."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.03.2014

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