DFB-Sportgericht: 12.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Das teilte der Deutsche Fußball-Bund am Montag mit. Vor Beginn des Supercup-Endspiels zwischen Schalke 04 und Borussia Dortmund am 23. Juli 2011 in Gelsenkirchen wurde im Schalker Zuschauerblock ein Knallkörper abgefeuert. Zu Beginn des DFB-Pokal-Spiels zwischen dem Karlsruher SC und Schalke am 26. Oktober 2011 in Karlsruhe wurden im Schalker Zuschauerblock Rauchbomben und Pyrotechnik gezündet.

Darüber hinaus wurden am 26. November 2011 vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesliga-Spiels zwischen Borussia Dortmund und Schalke in Dortmund im Gästeblock mehrere Leuchtfeuer und ein Knallkörper entfacht, woraufhin die Begegnung erst verspätet wieder angepfiffen werden konnte. In der 81. Minute wurde im Schalker Zuschauerblock erneut eine größere Anzahl von Leuchtfeuern gezündet. Das Spiel musste kurzzeitig unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.12.2011

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