DGB gegen Freihandelsabkommen mit Kanada

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stellt sich gegen das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und fordert von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Nachverhandlungen über den schon ausgehandelten Pakt durchzusetzen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir möchten Sie dringend bitten, darauf hinzuwirken, dass die Verhandlungen mit Kanada noch einmal aufgenommen werden, um die problematischen Stellen in CETA zu korrigieren", heißt es in einem Brief des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann an die Kanzlerin, der der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montagausgabe) vorliegt. Hoffmann stützt sich auf eine in scharfem Ton formulierte zehnseitige Stellungnahme zu dem Abkommen mit Kanada, die die Gewerkschaftsvorsitzenden zuvor beschlossen hatten. Darin wird bemängelt, dass bisher keine wirksamen Regeln für den Schutz und eine Verbesserung von Arbeitnehmerrechten enthalten seien.

Es sei jedoch dringend notwendig, dass auch eine Verletzung von Arbeitnehmerrechten "mit Handelssanktionen oder Entschädigungszahlungen geahndet werden können". Für Investoren seien hingegen Klagerechte vorgesehen, die demokratisch beschlossene Gesetze der Paktstaaten aushebeln könnten, kritisiert der DGB. Der Text des Abkommens mit Kanada soll eigentlich im nächsten Schritt von der EU und den nationalen Parlamenten beraten und bestätigt werden. Er erfülle jedoch "nicht die Anforderungen der Gewerkschaften und ist aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig", heißt es in der DGB-Stellungnahme.

Falls keine Korrekturen zustande kämen, sei der Bundestag aufgefordert, das Abkommen abzulehnen. Im September hatten DGB-Chef Hoffmann und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ein gemeinsames Positionspapier zum geplanten Handelsabkommen mit den Vereinigten Staaten (TTIP) vorgelegt. Dies war als Öffnung der Gewerkschaften für ein solches Abkommen verstanden worden.

Auch dieses Papier enthalte jedoch eine Reihe harter Kriterien und Anforderungen, hieß es auf Nachfrage beim DGB.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.12.2014

Zur Startseite