DGB kritisiert CSU-Vorstoß zur Entgeltgleichheit

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert scharf die Versuche der CSU, das geplante Gesetz zur Entgeltgleichheit von Männern und Frauen aufzuweichen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag): "Wir brauchen kein Gesetz zur Lohnlückensicherung - und darauf läuft es bei der CSU hinaus - sondern ein wirksames Lohngleichheitsgesetz." Hannack bezeichnete es als ein Rätsel, warum sich die CSU einerseits für mehr Lohngleichheit einsetze und andererseits mit ihrem Vorschlag hinter dem Koalitionsvertrag zurückbleibe, den sie selbst mitunterzeichnet hat. "Es ist absolut kontraproduktiv für die Lohngleichheit von Frauen und Männern, wenn nur große Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten vom Gesetz betroffen sein sollen, wie es die CSU nun fordert."

Der Koalitionsvertrag sieht eine Regelung für alle Unternehmen ab 500 Beschäftigten vor. Die davon abweichende Forderung erhebt die CSU in einer Vorlage für die Klausurtagung ihrer Bundestagsabgeordneten in Wildbad Kreuth. Die stellvertretende DGB-Chefin betonte, zu einem "Unfrieden" in den Betrieben werde das geplante Gesetz nicht führen.

Unfrieden gebe es vielmehr, "wenn Männer und Frauen weiter unterschiedlich behandelt werden". Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdienten Frauen im Jahr 2014 etwa sieben Prozent weniger als Männer. Um mehr Lohngerechtigkeit zu schaffen, sollen Unternehmen verpflichtet werden, offenzulegen, wie viel ihre Mitarbeiter auf einer bestimmten Hierarchieebene durchschnittlich verdienen.

Dahinter steht die Überlegung, dass Frauen nur dann mehr Gehalt einfordern können, wenn sie wissen, was männliche Kollegen mehr verdienen. Laut Hannack ist es nachgewiesen, dass Transparenz und nachvollziehbare Entgeltsysteme einen Beitrag zur Überwindung der Lohnlücke leisten. "Wo Tarifverträge gelten und Betriebsräte mitbestimmen, ist die Lücke kleiner."

Aber nur gut die Hälfte aller Beschäftigten arbeite in einem tarifgebundenen Betrieb. Gerade für solche Betriebe sei Transparenz wichtig. "Die Höhe des Gehalts darf nicht nach Gutsherrenart festgelegt werden."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.01.2016

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