DGB und SPD-Arbeitnehmerflügel lehnen Mindestlohn-Ausnahmen bei Langzeitarbeitslosen ab

Der Kompromiss der Großen Koalition zum Mindestlohn, wonach Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate einer Beschäftigung keine 8,50 Euro pro Stunde erhalten sollen, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und beim SPD-Arbeitnehmerflügel auf strikte Ablehnung.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Langzeitarbeitslose für sechs Monate vom Mindestlohn auszunehmen, ist zutiefst diskriminierend. Das muss im laufenden Gesetzgebungsverfahren dringend nachgebessert werden", sagte der designierte DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der "Bild-Zeitung" (Donnerstagausgabe). Außerdem sei es "weder sinnvoll noch rechtlich zulässig", dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Mindestlohn erhalten sollen.

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, Klaus Barthel: "Eine derartige Benachteiligung und Herabsetzung der Langzeitarbeitslosen ist nicht hinnehmbar", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete der "Bild-Zeitung". "Diese Regelung darf keinen Bestand haben, muss im Gesetzgebungsverfahren rückgängig gemacht werden." Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei von Ausnahmen beim Mindestlohn keine Rede.

"Die SPD hätte einem Bündnis mit der Union unter dieser Bedingung auch gar nicht zugestimmt."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.04.2014

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