DGB-Chef Sommer verlangt neue Regeln gegen Missbrauch von Werkverträgen

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hat die Bundesregierung aufgefordert, gegen neue Niedriglohn-Modelle vorzugehen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach dem Missbrauch der Leiharbeit suchten sich die Arbeitgeber "das nächste gesetzliche Schlupfloch - und das sind die Werkverträge und Scheinselbständigkeit, um Löhne zu drücken und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern", sagte Sommer in einem Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstags-Ausgabe). Zu viele Arbeitgeber zeigten "eine erstaunliche Kreativität, wenn es darum geht, neue Billiglohnmodelle zu erfinden". Dies gehe auch zulasten der Stammbeschäftigten.

"Sie werden immens unter Druck gesetzt, auch zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten oder mehr zu leisten, damit ihre Arbeitsplätze nicht an Werkvertragsnehmer vergeben werden", kritisierte der DGB-Chef. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen dürfe deshalb dieses Problem "nicht auf die lange Bank schieben". Er fordert die Bundesregierung auf, sich nicht länger "wegzuducken, sondern gegen den Missbrauch von Werkverträgen entschieden vorzugehen".

Die wenigen gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus "und werden in der Praxis nie oder nur selten tatsächlich überprüft". Wie viele Arbeitnehmer bundesweit bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das Werkverträge ausführt, ist nicht bekannt. Darüber führe die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Statistik, berichtet die Zeitung weiter.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat aber ermittelt, dass 2011 mehr als 600.000 Menschen als freie Mitarbeiter über Werk- und Dienstverträge beschäftigt waren. Ihre Anzahl habe sich damit seit 2002 "nahezu verdoppelt". Der Anteil der Betriebe, die freie Mitarbeiter einsetzen, ist demnach in diesem Zeitraum von vier auf mehr als sieben Prozent oder 150.000 gestiegen.

Die Arbeitsmarktforscher halten diese Zahlen aber nicht für vollständig, da die befragten Betriebe nicht wissen könnten, wie viele Beschäftigte ein beauftragtes Werkunternehmen einsetzt. "Das gilt gerade bei einfachen Tätigkeiten, die nicht in die Kernbereiche des Betriebs integriert sind (zum Beispiel Gebäudereinigung oder Einräumen von Regalen)", heißt es in der Analyse des IAB. Gewerkschaftsumfragen bei Betriebsräten deuten ebenfalls darauf hin, dass Werkverträge zwischen Unternehmen zugenommen haben. Die Gewerkschaften lehnen Werkverträge nicht generell ab, wenn sie für Arbeiten vergeben werden, die einmalig oder nur ab und zu anfallen, sodass sich eigenes Personal nicht lohnt. Wenn aber Werkvertragsbeschäftigte "gemeinsam mit der Stammbelegschaft arbeiten, dieselben Arbeitsmittel benutzen oder Anweisungen vom selben Vorarbeiter entgegennehmen, dann ist der Verdacht begründet, dass es sich um verschleierte Leiharbeit handelt", sagte Sommer der SZ. Nötig seien daher mehr wirksame Kontrollen und mehr Rechte für die Betriebsräte, "um diesen Missbrauch auch unterbinden zu können". Ein gesetzlicher Mindestlohn könne "die schlimmsten Dumpingauswüchse eindämmen, das Problem allein aber nicht lösen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.06.2012

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