DIW-Experte: "Steuerzahlergedenktag" war bereits am 13. Juni

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat Berechnungen des Steuerzahlerbundes widersprochen, wonach der 8. Juli der sogenannte "Steuerzahlergedenktag" des Jahres 2013 sei.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Von diesem Datum an können die Deutschen nach Steuerzahlbund-Angaben das, was sie in diesem Jahr erwirtschaften, auch für sich selbst behalten. Der DIW-Steuerexperte Stefan Bach sagte dazu "Handelsblatt-Online": "Die Berechnungsmethode des Steuerzahlerbundes ist grundsätzlich fraglich und überschätzt die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote deutlich, weil das Abgabenaufkommen auf das Volkseinkommen bezogen wird." Bei dieser gesamtwirtschaftlichen Einkommensgröße seien die indirekten Steuern bereits abgezogen.

"Daher sollte man besser das Nettonationaleinkommen zu Grunde legen, das noch nicht um indirekte Steuern korrigiert ist. Dann liegt die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote 2013 bei 45 Prozent, und der Steuerzahlergedenktag ist nicht Anfang Juli, sondern wäre schon auf den 13. Juni gefallen." Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes ging - rein rechnerisch - die bisherige Arbeitsleistung des Jahres 2013 komplett für Steuern und Sozialabgaben drauf.

Demnach bleibt erst vom 8. Juli an von Lohn und Gehalt etwas übrig. Im Durchschnitt muss jeder Bundesbürger nach diesen Berechnungen 51,6 Prozent seines Verdienstes abführen. Der Steuerzahlerbund ermittelt jedes Jahr den Steuerzahlergedenktag.

2012 fiel er ebenfalls auf den 8. Juli. Weil das vergangene Jahr jedoch ein Schaltjahr war, arbeitete man effektiv einen Tag länger für die öffentlichen Kassen. Die höchste Belastung war nach Angaben des Steuerzahlerbundes in den Jahren 1999 (54,5 Prozent) und 2000 (54,7 Prozent).

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.07.2013

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