DStGB warnt vor Aufweichung von Vorschriften beim Elternunterhalt

Vor dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Elternunterhalt hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) vor einer Aufweichung der gesetzlichen Vorschriften gewarnt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die "gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern" sei ein "Grundprinzip unserer Rechtsordnung", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Nachrichtenmagazins "Focus". Er erwarte, "dass der BGH das auch bestätigt". Es komme "nicht darauf an, ob die Eltern-Kind-Beziehung gut oder schlecht war".

Wenn es etwas zu erben gebe, frage danach keiner. Der BGH muss sich mit dem Fall eines 60-Jährigen befassen, der eine Beteiligung an den Pflegekosten für seinen Vater verweigert. Er argumentiert, der inzwischen verstorbene Vater sei Alkoholiker gewesen, habe früher die Familie drangsaliert und in den 70er-Jahren den Kontakt abgebrochen.

1998 habe er in einem Testament verfügt, dass der Sohn nur den "strengsten Pflichtteil" bekommen soll. Die Stadt Bremen, deren Sozialamt für den Vater zahlte, verlangt von dem Sohn insgesamt mehr als 9.000 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hatte 2012 dem Sohn Recht gegeben, der sich auf Paragraph 1611 des Bürgerlichen Gesetzbuches beruft.

Dort ist geregelt, dass Kinder von der Unterhaltspflicht für ihre Eltern befreit werden können, wenn eine "schwere Verfehlung" gegen das Kind nachweisbar ist. Das OLG erkannte einen "groben Mangel an elterlicher Verantwortung". Wer sich "dauerhaft" aus jeder Beziehung zu seinen nächsten Verwandten löse, "kann dann auch keine solidarische Unterstützung mehr erwarten".

Gegen diese Entscheidung legte die Stadt Bremen Beschwerde beim BGH ein. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte generell die Pflicht zum Elternunterhalt. Sie sei "fragwürdig", sagte Geschäftsführer Werner Hesse "Focus". Um soziale Leistungen zu finanzieren, erhebe der Staat Steuern und Sozialabgaben. "Es ist schwierig, wenn Kinder doppelt zahlen sollen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.02.2014

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