Daten in "Visa-Warndatei" werden bis zu zehn Jahre gespeichert

Die Daten in der geplanten "Visa-Warndatei" gegen Visumsmissbrauch sollen maximal fünf bis zehn Jahre gespeichert werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Mit Warnpotential gespeicherte Daten werden spätestens nach zehn Jahren gelöscht", heißt es in dem Gesetzentwurf für die Warndatei, welcher der Tageszeitung "Die Welt" (Donnerstagausgabe) vorliegt. Die Löschfrist für die Daten beträgt demnach in der Regel fünf Jahre. Die Regierung will die Warndatei im Bundesverwaltungsamt in Köln einrichten.

Dort sollen Personen erfasst werden, die im Zusammenhang mit Visa-relevanten Strafdelikten verurteilt wurden. Wer also wegen Menschenhandel, Schwarzarbeit, Prostitution in Deutschland verurteilt ist, kommt auf die Liste. "Die Speicherung von Warndaten erfolgt bei Personen, die wegen einer oder mehrerer Straftaten rechtskräftig zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt worden sind", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Als Personendaten sollen Vorname, Familienname, abweichende Namensschreibweisen, andere Namen und frühere Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit erfasst werden. Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden sowie Staatsanwaltschaften und die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Stellen werden laut dem Entwurf verpflichtet, Daten an das Amt in Köln zu übermitteln. Die aus der Anti-Terror-Datei mit der Visa-Warndatei abzugleichenden Daten sollen demnach über das Bundeskriminalamt (BKA) an das Bundesverwaltungsamt geleitet werden.

Weitergabe und Speicherung sind "verdeckt" geplant und werden daher synchron verschlüsselt. Laut "Welt" soll ausgeschlossen sein, dass Mitarbeiter des Bundesverwaltungsamts Zugriff auf die Anti-Terror-Daten erhalten. Beim Bundesverwaltungsamt soll keine Sachbearbeitung stattfinden.

"Dafür muss beim Bundesverwaltungsamt eine Umgebung aufgebaut werden, die die Anforderungen an eine VS-Geheim-Umgebung erfüllt", heißt es in dem Gesetzentwurf. Visumantragsdaten sollen demnach nur im Trefferfall an die betroffenen Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Ergibt der automatisierte Abgleich zwischen der Anti-Terror-Datei und der Visa-Warndatei keinen Treffer, so müssen die einer speziellen Organisationseinheit im Bundesverwaltungsamt übermittelten Visumantragsdaten nach Informationen der Zeitung unverzüglich gelöscht werden. Unionsinnenpolitiker zeigten sich im Gespräch mit der "Welt" unzufrieden mit der neuen Visa-Warndatei. Die FDP habe die Datei derart abgespeckt, dass sie sicherheitspolitisch eigentlichen keinen Sinn mehr mache. Denn die Daten der Warndatei sollen nur einmal mit der Anti-Terror-Datei abgeglichen werden, in der die Sicherheitsbehörden Terrorverdächtige führen. Falls es keinen Treffer gibt, werden die Daten in der Warndatei auf Wunsch der Liberalen gelöscht.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.05.2011

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