Deutsche Bischofskonferenz hält am Ehegattensplitting fest

In der Debatte um die steuerliche Gleichbehandlung schwuler und lesbischer Lebensgemeinschaften hält die Deutsche Bischofskonferenz am Ehegattensplitting für verheiratete heterosexuelle Paare fest.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst als Vorsitzender der Familien-Kommission der Bischofskonferenz sagte der "Bild"-Zeitung (Donnerstagausgabe): "Nach katholischem Verständnis ist die Ehe ein Bund zwischen Mann und Frau in gegenseitiger Verantwortung, der für die Weitergabe des Lebens offen ist. Der Ehe gilt der in Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes rechtlich verbürgte besondere Schutz der staatlichen Gemeinschaft. Daraus ergeben sich Rechtsnormen, zu denen auch die Regelung des so genannten Ehegattensplitting gehört."

Dies sei "keine ungerechte Benachteiligung anderer Lebensentwürfe". Van Elst betonte: "Es hat gute Gründe, dass die auf Ehe gegründete Familie auch heute faktisch die Form menschlichen Zusammenlebens darstellt, die den meisten Menschen einen stabilen Rahmen für ihr Zusammenleben in Partnerschaft, Elternschaft und Kindheit bietet. Dieser Lebensentwurf wird so auch von der großen Mehrzahl junger Menschen als Lebensperspektive gewünscht. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung der Ehe ist es sinnvoll und der staatlichen Gemeinschaft selbst förderlich, wenn der Staat Ehe und Familie besonders schützt und fördert. Dies stellt deshalb auch keine ungerechte Benachteiligung anderer Lebensentwürfe dar."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.08.2012

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