Deutsche Flugsicherung verhindert Streik durch Schlichtung

Unmittelbar nachdem das Frankfurter Arbeitsgericht den für Dienstagmorgen angekündigten Fluglotsenstreik auch in zweiter Instanz genehmigt hatte, hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Schlichtung angerufen.

Frankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) - Damit fällt der Arbeitskampf der Fluglotsen nun aus, da während einer Schlichtung eine Friedenspflicht besteht. Das Arbeitsgericht hatte bereits am Montagabend zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, woraufhin die Arbeitgeberseite in Berufung gegangen war. In der Nacht zum Dienstag war die Streikerlaubnis dann bestätigt worden.

Die DFS, die zuvor eine Schlichtung noch abgelehnt hatte, entschied sich daraufhin, dieses Mittel doch zu nutzen, um einen Arbeitsausstand zu verhindern. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hatte am Montagmorgen für Dienstagmorgen zu einem sechsstündigen Ausstand aufgerufen, der von sechs Uhr morgens bis zwölf Uhr Mittags dauern sollte. Gegenstand der Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sind Verhandlungen um Lohnerhöhungen und Personalfragen wie Eingruppierungen und Stellenbeschreibungen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.08.2011

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