Deutsche Flugsicherung zieht nach erneuter Streikankündigung vor Gericht

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will mit einer einstweiligen Verfügung gegen die erneute Streikankündigung der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) vorgehen.

Frankfurt (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, wurde ein entsprechender Eilantrag zur Verhinderung des Streiks beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht. Die Verhandlung dazu wird voraussichtlich noch am Montag stattfinden. Nach Überzeugung der DFS sind verschiedene Tarifforderungen weiterhin rechtswidrig, weil sie dem Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot widersprechen.

Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat zum bundesweiten Streik für Dienstag zwischen 6 und 12 Uhr aufgerufen. "Wir sehen keine Notwendigkeit in Verhandlungen mit der Deutschen Flugsicherung zu kommen und auch keine Möglichkeit, weil sich die Sachlage nicht geändert hat", sagte GdF-Sprecher Markus Siebers am Montag in Frankfurt. Es gebe bisher lediglich Gesprächsangebote, inhaltlich wie sachlich habe sich aber in der vergangenen Woche nichts getan, so Siebers.

Damit sehe die GdF keine andere Möglichkeit, als in den Streik zu gehen. Bereits vergangenen Donnerstag hatte die GdF einen Streik angekündigt, der jedoch kurzfristig abgesagt worden war, nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt den Ausstand untersagt hatte. Flugreisende müssen sich im Streikfall auf Flugausfälle in Deutschland und auch bei internationalen Flügen einstellen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 08.08.2011

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