Deutsches Rotes Kreuz fordert Nachbesserungen beim Freiwilligendienst

Ein Jahr nach Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zieht das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine positive Zwischenbilanz, fordert aber Nachbesserungen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - DRK-Präsident Rudolf Seiters appellierte im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe) an den Bundestag, vom nächsten Jahr an die Mittel zu erhöhen, damit nicht so viele Interessenten abgewiesen werden müssen. "Es ist traurig, dass wir nicht jedem eine Zusage geben können. Wir haben 2.500 Plätze, könnten aber mehr als 5.000 besetzen. Das scheitert daran, dass der Bund seine Gelder gedeckelt hat", kritisierte Seiters. Kritisch sieht der DRK-Präsident auch die Rolle des zuständigen Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und fordert, sie zurückzustutzen. "Das Amt nimmt im Augenblick eine Doppelrolle wahr, die wir nicht für glücklich halten", so Seiters gegenüber dem Blatt.

Und weiter: "Es ist zuständig für die Zuerkennung der Stellen und gleichzeitig Anbieter bei mehr als einem Drittel der insgesamt 35.000 BFD-Stellen. Hier wird unnötig eine Konkurrenz aufgebaut zu zivilgesellschaftlichen Organisationen, was dem Subsidiaritätsprinzip widerspricht. Das sollte der Staat den freien Trägern überlassen."

Die Länderinitiative, die in der letzten Sitzung im Bundesrat eingebracht wurde, um einen zusätzlichen Dienst für ältere Menschen zu schaffen, lehnte Seiters ab. "Dieses Gesetzesvorhaben würde bis zu zwölf Millionen Euro jährlich kosten. Das ginge zu Lasten des regulären Bundesfreiwilligendienstes und damit des bisherigen BFD-Stellenkontingentes. Wir sollten andere Wege finden, um ältere Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen." Stattdessen regte Seiters an, über eine Fusion der bestehenden Freiwilligendienste nachzudenken. Er sagte: "Grundsätzlich kann man sich natürlich die Frage stellen, ob man die Dienste Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst zusammenlegt. Das scheitert im Augenblick daran, dass der eine Dienst in der Zuständigkeit der Länder liegt und der andere in der des Bundes."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 26.06.2012

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