Di Fabio: Nur die "allerwenigsten" Flüchtlinge haben Anspruch auf Asyl

Laut Udo Di Fabio, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, haben nur die "allerwenigsten" Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, Anspruch auf Asyl nach dem Grundgesetz: "Was wir heute erleben, ist ja kein Ansturm von Asyl-Berechtigten. Man kann streng genommen auf dem Landweg gar nicht als Asyl-Berechtigter nach Deutschland kommen, weil Artikel 16 a) des Grundgesetzes die Einreise aus sicheren Drittstaaten nicht zum Asyl rechnet", sagte Di Fabio in der Phoenix-Sendung "Im Dialog", die am Sonntagvormittag ausgestrahlt wird. "So gesehen erleben wir keinen Ansturm von Asyl-Berechtigten, denn die Menschen, die auf dem Landwege kommen, sind Flüchtlinge, sie sind Einwanderungs-Willige, aber die allerwenigsten davon haben den subjektiven Anspruch auf Asyl, den unser Grundgesetz verspricht." Zudem erklärte Di Fabio, es gäbe "kein Recht, sich das Land, in dem man sich flüchten will, auszusuchen".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.10.2015

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