Dobrindt kündigt MPU-Reform an

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat eine grundlegende Reform der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) für Verkehrssünder angekündigt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Sie soll künftig mehr Qualität bieten und bei Betroffenen an Akzeptanz gewinnen. Dobrindt begründete in der "Welt" das Reformvorhaben damit, dass bei der auch als "Idiotentest" bekannten MPU eine größere Transparenz vonnöten sei. "Wer zur MPU muss, soll die Chance bekommen, sich auf einen standardisierten Test vorbereiten zu können. Außerdem muss es bei den Testergebnissen eine geregelte Nachprüfbarkeit geben." Man habe mit Wissenschaftlern im vergangenen Jahr die geplanten Änderungen erarbeitet, erklärte der CSU-Politiker. Das Regelwerk wird in manchen Fällen auch schärfer.

Man brauche höhere Anforderungen an diejenigen, die wegen schwerer oder wiederholter Trunkenheit zur MPU müssen, so Dobrindt. "Wer zu diesem Personenkreis gehört und seinen Führerschein wiederhaben will, muss zeigen, dass er sich dauerhaft nüchtern ans Steuer setzt." Das könne in diesen Fällen mit dem Einbau von sogenannten Alkolocks gehen.

"Ich bereite dazu einen Modellversuch vor", kündigte der Minister an. Im Verkehrsministerium heißt es, dass auch die Frage nach Ton- und Videoaufzeichnungen der MPU geklärt werden soll. Schon 2012 hatte das Verkehrsministerium die Projektgruppe "MPU-Reform" ins Leben gerufen und mit unabhängigen Experten besetzt, etwa Verwaltungsrichtern, Kursträgern, Verkehrspsychologen und Straßenverkehrsbehörden.

Die Ideen für die verbesserte MPU sollen am Donnerstag im Rahmen des Runden Tischs "Alkohol-Interlocks" im Ministerium vorgestellt und anschließend mit den Ländern diskutiert werden. Die Reform soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Rund 95.000 Autofahrer mussten sich im Jahr 2013 medizinisch-psychologisch begutachten lassen. Die MPU soll zur Entscheidung führen, ob eine Person ihren Führerschein erhalten oder zurückerhalten kann. Bei den meisten Autofahrern, die den Test durchlaufen, ist Trunkenheit am Steuer der Grund für die Maßnahme. Auch Fälle von Drogen- oder Medikamentenmissbrauch tauchen häufiger in der Statistik auf.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.02.2015

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