Doppelpass: Weniger als jeder Zehnte weiter von Optionspflicht betroffen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass deutlich weniger als zehn Prozent der jungen in Deutschland geborenen Migranten nicht von der Abschaffung der Optionspflicht profitieren werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das heißt, sie werden sich zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden müssen, "weil sie nach den Kriterien des Regierungsentwurfs nicht als in Deutschland aufgewachsen" gelten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen, wie die "Frankfurter Rundschau" (Samstagsausgabe) berichtet. Alle anderen Betroffenen werden beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen. Eine von der Opposition kritisierte übermäßige Bürokratie fürchtet die Bundesregierung nicht.

"Die meisten Fälle werden sich bereits im Meldedatenverfahren klären lassen", erklärte Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU). Der Verwaltungsaufwand werde sich im Vergleich zur jetzigen Rechtslage erheblich verringern, weil in Zukunft nicht mehr jeder Betroffene angeschrieben und ausführlich informiert werden müsse. Die aufwändigen Prüfungen beträfen künftig nur noch eine relativ kleine Gruppe von Kindern, die zwar hier geboren, aber nicht in Deutschland aufgewachsen sind.

Der Innenexperte der Grünen, Volker Beck, sprach gleichwohl von einem "schikanösem Bürokratiemonster". "Jeder einzelne Fall soll aufwendig geprüft werden - obwohl absehbar ist, dass der Optionszwang am Schluss höchstens noch jeden Zehnten betrifft. Viel Bürokratie für nichts und wieder nichts", sagte er der "Frankfurter Rundschau".

Der Grüne kritisierte, dass es auch bei der Wiedereinbürgerung der jungen Erwachsenen, die ihren deutschen Pass bereits abgegeben haben, höchst bürokratisch zugehe. Die Kommunen müssten jeden Fall umfassend prüfen und externe Stellen beteiligen. "Auf die Betroffenen kommen hohe und unnötige Gebühren zu."

Junge Menschen blieben so Deutsche zweiter Klasse. Bislang haben 315 junge Erwachsene ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren. 5.735 gaben ihren ausländischen Pass ab. Nach dem zwischen den Ministern des Inneren und der Justiz erzielten Kompromiss muss der Doppelstaatler hier mindestens acht Jahre gelebt oder sechs Jahre zur Schule gegangen sein. Auch ein deutscher Schul- oder Berufsabschluss reicht als Nachweis aus.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.05.2014

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