Drygalla-Affäre: Innenministerium prüft Einführung einer neuen Extremismusklausel

Als Folge der Debatte um Rechtsextremismus in Verbindung mit Spitzensportlern will das Bundesinnenministerium nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" seine Förderrichtlinien verändern.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Im Zusammenhang mit der Mittelzuweisung für die Sport-Spitzenverbände könnte in Zukunft eine explizite Extremismusklausel abgefragt werden. Bei der aktuell laufenden Überarbeitung der Förderkriterien werde diese Möglichkeit ausdrücklich erwogen, wurde der Zeitung vom Bundesinnenministerium bestätigt. Man sei durch den Fall der Ruderin Nadja Drygalla - "ein bisher nicht vorstellbarer Extremfall", so hieß es - neu zum Nachdenken gebracht worden.

Bisher habe man bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Tendenzen mit dem Sport zusammen den Schwerpunkt auf Vorbeugung durch Aufklärung gesetzt. Drygalla steht im Zentrum einer Debatte um politisch-extremistische Kontakte von Top-Sportlern. Bisher gebe es für die Sportfachverbände keine ausdrückliche Extremismusklausel, hieß es im Bundesinnenministerium.

Allerdings werden im allgemeinen Rahmen sportpolitische Grundsätze abgefragt. Zu denen gehört unter anderem auch eine Absage an Fremdenfeindlichkeit. Im Bereich des Bundesfamilienministeriums müssen Initiativen gegen Rechts erklären, um staatliche Fördergelder zu bekommen, dass sie keine extremistischen Bestrebungen haben.

Die Anregung für diese Extremismusklausel war vom Bundesinnenministerium gekommen, damals noch geleitet vom SPD-Mann Otto Schily. Jetzt will man eventuell im Innenministerium die Finanzzuweisungen an die Spitzensportverbände zum Zweck der Sportförderung mit einer ähnlichen Klausel verbinden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.08.2012

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