EHEC: Bundesgesundheitsministerium verkürzt Meldefrist

Drei Wochen, nachdem das Robert-Koch-Institut den EHEC-Ausbruch in Deutschland für beendet erklärt hat, hat das Bundesgesundheitsministerium die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Meldefristen erheblich verkürzt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie die "Lübecker Nachrichten" (Donnerstagausgabe) berichtet, müssen Ärzte künftig innerhalb von 24 Stunden das Gesundheitsamt informieren. Damit zieht das Bundesgesundheitsministerium Konsequenzen aus der gefährlichen Epidemie. Die Meldung per Briefpost wird somit faktisch ausgeschlossen.

Auch die Übermittlung von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestellen zum Robert-Koch-Institut will Minister Daniel Bahr (FDP) deutlich beschleunigen. Sie darf künftig nicht mehr bis zu 16 Tage dauern, sondern nur noch höchstens drei Tage. Für die Zukunft strebt der Minister eine Datenbank-Lösung an.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.08.2011

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