EHEC: Gesundheitsminister Bahr rät von Verzehr von rohem Gemüse ab

Im Zusammenhang mit dem EHEC-Erreger und Hunderten von gemeldeten einschlägigen Infektionsfällen hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vom Verzehr von rohem Gemüse abgeraten.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir haben nach wie vor eine steigende Zahl von Infektionsfällen. Deshalb ist weiter Vorsicht und Besonnenheit geboten. Ich empfehle, auf Hygiene zu achten und regelmäßig die Hände zu waschen", erklärte Bahr gegenüber der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe).

"Das Robert Koch Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung haben empfohlen, bis auf weiteres Tomaten, Salatgurken und Blattsalate insbesondere in Norddeutschland nicht roh zu verzehren. Diese Empfehlung sollten die Menschen beachten." Wer bei sich Anzeichen eines blutigen Durchfalls feststelle, solle laut dem Minister sofort einen Arzt aufsuchen.

"Der Erreger ist offenbar resistent gegen viele Antibiotika." Die Menschen hätten aber zurecht ein hohes Vertrauen in die Ärzte, so Bahr. "Zwar sind die betroffenen Krankenhäuser durch die aktuelle Situation stark belastet. Trotzdem behandeln die Ärzte die Patienten mit großem persönlichen Einsatz. Auch die Mitarbeiter des Robert-Koch-Instituts leisten eine hervorragende Arbeit. Dass die Infektionsquelle so schnell eingegrenzt werden konnte, ist ein großer Erfolg."

Das Hamburger Hygiene-Institut hatte zuvor herausgefunden, dass mindestens drei Salatgurken, die den Erreger aufwiesen, aus spanischer Produktion stammten. Bis jetzt haben die Gesundheitsbehörden bereits 800 bestätigte oder verdächtige Fälle einer EHEC-Infektion registriert. Die Erkrankung ist mittlerweile auch in anderen EU-Ländern aufgetreten, darunter Dänemark und Großbritannien. Das EHEC-Bakterium kann das Hämolytisch-Urämische-Syndrom (HUS) auslösen. Zu den Symptomen der Krankheit gehören wässriger oder blutiger Durchfall, Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen. Bei einem besonders schweren Krankheitsverlauf droht Nierenversagen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.05.2011

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