EKD-Jurist Heinig kritisiert arbeitsrechtliche Praxis der Diakonie

Im Streit um das kirchliche Arbeitsrecht in der evangelischen Diakonie warnt der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig, die diakonischen Träger vor einer Aushöhlung des sogenannten Dritten Wegs: "Die Diakonie und mit ihr die Kirche bekommen ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, wenn die Diakonie das Prinzip der Dienstgemeinschaft aushebelt, indem bestimmte Dienste in privatwirtschaftliche GmbHs ausgegliedert oder permanent an Leiharbeitsfirmen der Privatwirtschaft delegiert werden", sagte Heinig, Professor für Staatskirchenrecht in Göttingen, der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Durch solche Praktiken, so Heinig, könne "der Eindruck entstehen, diakonische Träger würden sich teilweise vom Prinzip der Dienstgemeinschaft aller ihrer Beschäftigten verabschieden". Heinig schließt sich damit der in jüngster Zeit aufgekommenen Kritik an, dass das kirchliche Arbeitsrecht mit Streikverbot und konsensualer Tariffindung innerhalb einer christlichen "Dienstgemeinschaft" obsolet wird, wenn diakonische Träger zunehmend auf private Leiharbeitsfirmen zurückgreifen oder einzelne Arbeitsbereiche in private Servicegesellschaften "ausgründen". Gleichwohl lehnt Heinig die Forderung der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ab, dass der Dritte Weg abgeschafft und ein Streikrecht eingeführt werden solle.

Laut Heinig handelt es sich bei den Problemen in der Diakonie nur "um ein Vollzugsproblem". Heinig: "In der Kirche und den Spitzengremien der Diakonie besteht Einigkeit darüber, dass Wildwuchs mit dem Grundgedanken des Dritten Weges nicht vereinbar ist und abgestellt werden muss."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.11.2011

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