EU greift Erneuerbare-Energien-Gesetz an

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Zu diesem Schluss ist laut einem Bericht des Nachrichten-Magazins "Der Spiegel" EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gekommen. Die Brüsseler Juristen konzentrieren sich dabei auf die sogenannte EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen. Die Beamten rügen, dass energieintensive Betriebe von dieser Umlage weitgehend ausgenommen werden.

Am Mittwoch will die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen. Dies soll nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern: Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellte auf einer Veranstaltung des Stromkonzerns Eon vergangene Woche in Brüssel sogar das gesamte EEG in Frage. Oettinger sagte, dass zahlreiche Regelungen mit dem EU-Binnenmarkt und dem Wettbewerbsrecht wohl nicht konform seien. So könne es nicht angehen, dass Deutschland eigenen Windstrom fördere, Dänen oder Norweger jedoch keine Förderung erhielten, wenn sie Windstrom nach Deutschland lieferten.

Die Befreiung von der Netzentgeltabgabe haben derzeit rund 4.500 Betriebe beantragt, mehr als bisher bekannt. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn bestätigt das Bundeswirtschaftsministerium, dass sogar Golfclubs weitgehend befreit wurden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.07.2013

Zur Startseite