EU sieht in Rumänien und Bulgarien große Mängel bei Korruptionsbekämpfung

Unmittelbar vor der endgültigen EU-Ministerratsentscheidung im Oktober über einen Beitritt von Rumänien und Bulgarien zum grenz- und kontrollfreien EU-Binnenraum im Rahmen des Schengen-Abkommens attestieren zwei Kommissionsberichte den beiden Schengen-Kandidaten, die seit 2007 der EU angehören, teils enorme Defizite bei der Bekämpfung der Korruption und beim Aufbau einer seriösen und den Gemeinschaftskriterien genügenden Justiz.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe). Im Kern, so die EU-Kommission, gehe es um ein nachhaltiges Vertrauensdefizit in Teilen der Gemeinschaft. Der innenpolitische Unionsexperte im Bundestag, Clemens Binninger, warb für einen schrittweisen Öffnungsprozess beginnend mit den Luft- und Seewegen.

Er warnte vor einer Öffnung der Landesgrenzen von Bulgarien und Rumänien im EU-Schengen-Raum. Dies sei "nur bei weiteren konkreten Fortschritten und nicht nur auf der Basis von Versprechungen zu verantworten". Die Politik müsse "auf das subjektive Sicherheitsgefühl der eigenen Bürger Rücksicht nehmen".

Er wies allerdings darauf hin, dass auch innerhalb der jetzigen Schengen-Union bei der grenzübergreifenden vereinbarten Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Korruption "Nachholbedarf" bestehe, was etwa den vereinbarten aber noch nicht erfolgten internationalen Datenabgleich bei Fingerabdrücken oder DNA-Spuren betreffe. "Erhebliche Mängel" bei der justiziellen Praxis in Sachen Korruptionsbekämpfung, "geringe Fortschritte" bei Justiz und Korruptionsbekämpfung sowie ein fehlendes "Maß an Transparenz und Glaubwürdigkeit" wird im Fall Bulgariens speziell attestiert. Es folgt ein 22-Punkte-Aufgabenplan der Prüfkommission für die bulgarische Regierung verbunden mit dem alarmierenden Fazit: "Es bedarf dringend erheblicher Verbesserungen."

Im Fall Rumäniens wurde der Regierung durch die EU-Kommissionsprüfer ein 16-Punkte-Forderungskatalog auferlegt, um den EU-Standards für den Schengen-Raum auch nur ansatzweise zu genügen. Bereits in EU-Prüfberichten aus den Jahren 2008, 2009, 2010 waren nahezu wortgleich ähnliche Mängel im Kampf gegen Korruption und Organisierte Kriminalität festgestellt worden. Dabei geht es nicht zuletzt auch um Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von EU-Fördergeldern, die nach Bulgarien und Rumänien fließen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.09.2011

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