EU-Beamte können mit Gehalts-Nachschlag rechnen

Die rund 50.000 EU-Bediensteten können mit einem deutlichen Gehalts-Nachschlag von 1,7 Prozent rückwirkend ab Juli 2011 rechnen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" (Samstagausgabe) hat sich der Generalanwalt beim EU-Gerichtshof, Yves Bot, dafür ausgesprochen, einen Einspruch des EU-Rates gegen die Gehaltserhöhung von vor zwei Jahren für nichtig zu erklären. Die EU-Mitgliedsländer hatten sich damals gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erhöhung ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Schuldenkrise in vielen EU-Staaten hatte der Rat verlangt, auf die Erhöhung zu verzichten.

Dagegen hatte die EU-Kommission geklagt. Der Generalanwalt kommt nun in seinem Schlussantrag zu dem Schluss, dass der Beschluss des EU-Rates nichtig gewesen sei. Die Voraussetzungen zur Anwendung einer Krisen-Ausnahmeregelung im Gehaltsanpassungs-Mechanismus der EU-Beamten seien nicht gegeben gewesen.

Zudem habe die EU-Kommission keine offensichtlichen Berechnungsfehler gemacht. Die Meinungen der Generalanwälte sind für die EU-Richter nicht bindend, in der Regel folgend sie ihnen aber. Das endgültige Urteil wird frühestens Ende des Jahres erwartet.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.09.2013

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