EU-Justizkommissarin Reding weist Aufforderung des EU-Parlaments zurück

Nach der Veröffentlichung eines Berichts zur Lage der Grundrechte in Ungarn im Innenausschuss des EU-Parlaments weist EU-Justizkommissarin Viviane Reding Aufforderungen der Abgeordneten zurück, schärfer gegen Budapest vorzugehen.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - "Die EU tut das, was in den EU-Verträgen vorgesehen ist. Als EU-Kommissarin bin ich Hüterin der Verträge, es ist nicht meine Aufgabe, diese auszuhöhlen", sagte Reding der "Welt". Sie habe in der vergangenen Woche drei blaue Warnbriefe nach Ungarn geschickt, und Änderungen an bestimmten Aspekten der umstrittenen Verfassungsänderung angemahnt.

Wenn die Abgeordneten schärfer gegen Ungarn vorgehen wollten, hätten sie selbst die Möglichkeiten dazu: "Das EU-Parlament hat beispielsweise das Recht, ein Verfahren nach Artikel 7 zu initiieren." Der Paragraf kann eingeleitet werden, wenn die eindeutige Gefahr einer Verletzung der EU-Grundrechte vorliegt. Als letzte Sanktionsmöglichkeit ist der Entzug von Stimmrechten für ein EU-Mitglied vorgesehen.

Die Voraussetzungen für die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens sind allerdings hoch. "Ich bin gespannt, ob bei der Debatte im Plenum eine solche Mehrheit zustande kommt", sagt denn auch EU-Justizkommissarin Reding.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 07.05.2013

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