EU-Kommissar Barnier gegen gesetzliche Obergrenze für Banker-Boni

In der EU wächst der Widerstand gegen eine gesetzliche Deckelung von Erfolgsprämien für Banker: Nach den EU-Finanzministern hat sich auch EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier gegen eine gesetzliche Obergrenze ausgesprochen.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Nicht der Gesetzgeber, sondern die Aktionäre der Bank sollten die Boni begrenzen, heißt es in einem Kompromissvorschlag des Kommissars, der dem "Handelsblatt" (Montagausgabe) vorliegt. "Solche Limits sollten von der Genehmigung des betroffenen Instituts abhängig sein." Das Europaparlament steht mit seiner Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Boni jetzt allein da.

Der Wirtschaftsausschuss der EU-Volksvertretung hatte im Mai beschlossen, das Verhältnis der variablen zu den fixen Gehaltsbestandteilen auf maximal 1:1 festzulegen. Der federführend zuständige Europaparlamentarier Othmar Karas sei mittlerweile bereit, von dieser Forderung abzurücken, erfuhr die Zeitung aus dem Europaparlament. In den Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem EU-Finanzministerrat könne Karas aber keine Zugeständnisse machen, weil er an das Votum des Wirtschaftsausschusses gebunden sei.

Die EU-Kommission, der Finanzministerrat und das Europaparlament müssen sich über die Regelung der Boni sehr schnell einigen. Die Erfolgsprämien sollen in Artikel 48a der neuen EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD IV geregelt werden. Die EU hatte der Gruppe der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G-20) versprochen, CRD IV spätestens ab 2013 anzuwenden.

Das ist nun aber kaum noch zu schaffen. Denn wegen des Streits über die Banker-Boni hat sich die Verabschiedung von CRD IV bereits mehrfach verzögert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.09.2012

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