EU-Kommission will Deutschland Kontrolle von Schwarzarbeitern erschweren

Pläne der EU-Kommission drohen die Aufdeckung von Schwarzarbeit in Deutschland zu erschweren: Ein Gesetzentwurf, den Sozialkommissar Laszlo Andor am Donnerstag vorstellen wird, schränkt nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe) die Möglichkeiten zur Kontrolle ausländischer Arbeitskräfte, die zeitweise nach Deutschland entsandt werden, erheblich ein.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Kontrollen dürfen nur durchgeführt werden, wenn (...) die nötigen Informationen nicht auch vom Arbeitgeber entsandter Arbeiter oder von dessen Herkunftsland erhalten werden können", heißt es in dem Richtlinienentwurf, der der Zeitung vorliegt. Europaweit sind nach Schätzungen der Kommission etwa eine Million Menschen von der Richtlinie betroffen. Viele von ihnen arbeiten auf dem Bau oder in einfachen Dienstleistungsberufen - Branchen, in denen heimische Unternehmen Konkurrenz fürchten, die sich nicht an die auch für sie geltenden Vorschriften des Gastlandes hält.

Diesen auf die Schliche zu kommen, würde mit der neuen Richtlinie schwerer. Der Entwurf sieht vor, dass Länder bei der Kontrolle entsandter Arbeiter nur noch von der Kommission ausgewählte Maßnahmen anwenden dürfen - und nicht nach eigenem Ermessen entscheiden, wie sie die Einhaltung von Sozialvorschriften überprüfen. "Mitgliedsländer dürfen nur folgende Verwaltungsanforderungen und Kontrollmaßnahmen anwenden", heißt es in Artikel 9 des Entwurfs: nämlich eine Meldepflicht, die Pflicht zur Aufzeichnung von Daten und die zur Bereithaltung von Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Stundenzettel und einen Beleg dafür, dass Löhne gezahlt wurden.

Eine Übersetzung dieser Dokumente sollen Mitgliedsländer nur fordern dürfen, wenn diese "nicht übermäßig lang sind" oder ohnehin üblichen Standards folgen - ein potenzielles Problem für den Zoll, der in Deutschland für die Kontrolle von Schwarzarbeit zuständig ist: Die Bestätigung eines - beispielsweise - polnischen oder bulgarischen Unternehmens bräuchte nur etwas länger auszufallen, schon müssten die Beamten selbst zusehen, sie zu verstehen. Zudem sollen Unternehmen nicht übermäßig viel Aufwand bei der Entsendung betreiben müssen. Die Vorgaben müssten "von Firmen leicht zu erfüllen sein, aus der Ferne und auf elektronischem Weg, wo möglich".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 21.03.2012

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