EU-Terrorliste nur begrenzt wirksam

Die Wirksamkeit der EU-Terrorliste ist, zumindest was Deutschland angeht, offenbar nur sehr begrenzt.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Das legt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion nahe, die der "Frankfurter Rundschau" (Mittwoch-Ausgabe) vorliegt. Danach wurden in Deutschland seit 2012 die Gelder von lediglich einer terrorverdächtigen Einzelperson eingefroren - Gesamthöhe: 203,97 Euro. Gegen 21 weitere Personen, die auf der UN-Terrorliste gegen Al Kaida und die Taliban stehen, wurden nach Angaben der Bundesregierung finanzielle Sanktionen verhängt, insgesamt war aber auch da die Gesamtsumme der eingefrorenen Gelder mit 11.360,57 Euro eher überschaubar.

Die Terrorlisten des Rats der Europäischen Union und der Vereinten Nationen entstanden als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 und hatten zum Ziel, Terroristen finanziell auszutrocknen. Für die Innenexpertin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, zeigt die magere Bilanz der Sanktionen, dass sich die EU-Terrorliste "als untaugliches Mittel bei der Bekämpfung terroristischer Organisationen" erweise. "Während die Listung für die genannten, zum Teil gänzlich unschuldigen, oder nicht rechtskräftig verurteilten Personen mit größten persönlichen Härten verbunden ist, scheint die Wirksamkeit zumindest in Deutschland gering zu sein", so Jelpke.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.09.2014

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