EU-Wettbewerbskommission überprüft Hersteller-Absprachen bei Benzinern

Auch bei Benzinmotoren soll es gemeinsame und über Jahre hinweg erfolgreiche Verabredungen von großen deutschen Autoherstellern gegeben haben, schärfere Abgas-Grenzwerte zu bekämpfen und den Einsatz von Partikelfiltern zu vermeiden.

Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf weitere Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommission. Demnach hat die EU-Kommission in den von diversen Autokonzernen zur Verfügung gestellten und bei diversen Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Unterlagen Hinweise auf entsprechende Absprachen gefunden. So sollen die für die Motoren verantwortlichen Manager der Unternehmen ("Antriebsleiter") nach Protokollen ihrer Arbeitskreise bereits im Jahr 2009 entschieden haben, dass der Einsatz eines Partikelfilters beim Ottomotor vermieden werden solle.

Bei der Sitzung der hierarchisch übergeordneten Entwicklungsleiter im Juni 2009 bekräftigen auch die ein solches Vorgehen: "Das Ziel einer Vermeidung einer kostenintensiven Maßnahme wie Partikelfilter wird seitens der E-Leiter bestätigt." Außerdem beschlossen sie ein "politisches Lobbying in Brüssel" zu beauftragen, um schärfere Grenzwerte für den Ausstoß von Partikeln bei Ottomotoren möglichst lange zu verzögern. Tatsächlich wurden höhere Grenzwerte für den Partikelausstoß bei Ottomotoren von der EU-Kommission im Vergleich zu Dieselfahrzeugen erst mit Verzögerung eingeführt, obwohl Feinstaub aus Benzinmotoren als äußerst gesundheitsgefährdend eingestuft wird.

Die Kommission prüfe, ob die Hersteller mit Absprachen gegen Wettbewerbsrecht verstoßen habe, so der "Spiegel". Ingmar Streese, Geschäftsbereichsleiter Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), sieht darin einen möglichen Skandal. "Hier geht es nicht nur um eine massive Belastung der Umwelt, sondern auch um eine reale Gesundheitsgefährdung der Menschen", so Streese.

Er forderte EU-Kommission und Bundeskartellamt zur Aufklärung auf. Die Hersteller wollten sich wegen der laufenden Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommission nicht zu Einzelheiten äußern.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.07.2018

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