Energiebranche wappnet sich gegen Garantiefonds zu Reaktorrückbau

Die Energiebranche wappnet sich gegen Überlegungen der Politik, die Versorger zu Einzahlungen in einen Garantiefonds für den Rückbau und die Entsorgung ihrer Atommeiler zu zwingen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt hat der Branche bescheinigt, dass ein solcher Schritt verfassungswidrig wäre: "Eine Abgabenpflicht in einen Garantie- oder einen Solidaritätsfonds scheitert am Verfassungsrecht", schreibt Arndt in seinem Rechtsgutachten im Auftrag des Verband von Energie- und Wärmeversorgern, über das die F.A.Z. (Donnerstagsausgabe) vorab berichtet. Das gelte sowohl aus inhaltlichen wie auch aus formaljuristischen Gründen. Zudem bekräftigt der frühere Rektor der Universität Mannheim: "Damit sind alle Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken bis zum Veranlagungszeitraum 2013 unantastbar."

Ebenso wie jedes einzelne Bilanzjahr sei auch das gesamte Vierteljahrhundert, innerhalb dessen sie ihre Rückstellungen für die Stilllegung von Reaktoren tätigen mussten, "ein abgeschlossener Zeitraum im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts". Alle weiteren Sicherungsmaßnahmen wären daher ein Fall "verfassungswidriger echter Rückwirkung" und verletzten den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz. Die geplante Aufspaltung des Energieversorgers Eon hatte die Politik aufgeschreckt: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat laut F.A.Z. schon vor längerem bei einer Anwaltskanzlei ein Gutachten in Auftrag gegeben, das demnächst vorgestellt werden soll.

Dabei geht es um den seit Jahren von SPD und Grünen verfolgten Plan, die Versorger zu Einzahlungen in einen Garantiefonds zu zwingen. Dazu will die Politik zwangsweise die 36 Reserven von 36 Milliarden Euro auflösen, die die Unternehmen nach dem Atomgesetz in ihren Bilanzen für den Ausstieg vorhalten müssen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.12.2014

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