Entwicklungshelfer müssen auf ihr Gehalt keine Steuern zahlen

Mitarbeiter von Entwicklungshilfeorganisationen im längerfristigen Auslandseinsatz können ihr Gehalt beziehen, ohne darauf Einkommenssteuer zu bezahlen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Möglich macht das nach einem Bericht des "Handelsblatts" (Dienstagausgabe) die Ausnutzung internationaler Doppelbesteuerungseinkommen in Verbindung mit den Verträgen, die Deutschland mit den Hilfsempfängern schließt. Die Doppelbesteuerungsabkommen nehmen Deutsche, die mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland wohnen, von der Steuerpflicht in Deutschland aus. Das soll Doppelbesteuerung vermeiden, weil davon ausgegangen wird, dass die Begünstigten im Wohnsitzland Einkommensteuer entrichten.

Im Fall der im Ausland tätigen Mitarbeiter der Entwicklungshilfeorganisationen jedoch regeln die Abkommen mit den Gastländern, dass die Leistungen dort nicht besteuert werden. Dies bestätigte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dem "Handelsblatt". Aus der Vermeidung von Doppelbesteuerung wird so doppelte Nichtbesteuerung.

Nach Auskunft der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), dem größten Träger der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, wird die de-facto erzielbare Steuerfreiheit bei der Bemessung der Brutto-Gehälter von Auslandsmitarbeitern nicht berücksichtigt. Erst vor zwei Jahren hatte der Ruf der GIZ Kratzer bekommen, als bekannt wurde, dass die Vorstände Erste Klasse geflogen sind, über einen Fuhrpark an Nobelkarossen nebst Fahrern verfügten und hohe Ausgaben für viele repräsentative Büros tätigten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.03.2013

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