Ermittlungsverfahren gegen Stabsfeldwebel wegen Vorfalls in Afghanistan

Der Stabsfeldwebel, der am Freitag voriger Woche einen Kameraden in Nordafghanistan mit der Waffe bedrohte, kehrt auf Befehl seines Disziplinarvorgesetzten nach Deutschland zurück und muss sich dort einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft stellen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf das Verteidigungsministerium und die Staatsanwaltschaft Kempten. Der Soldat vom Gebirgsjägerbataillon 232 in Bischofswiesen werde "repatriiert", sagte ein Ministeriumssprecher. Das sei in solchen Fällen ein normaler Vorgang.

Über weitere Disziplinarmaßnahmen sei noch nicht entschieden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten erklärte, gegen den Mann werde nach einer Anzeige der Bundeswehr ermittelt wegen des Verdachts auf Bedrohung. Er müsse nach Paragraph 241 Strafgesetzbuch mit einem Jahr Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe rechnen.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil am 17. Dezember bei einem ähnlichen Zwischenfall ein Soldat ums Leben kam.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.02.2011

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