Erstmals drei deutsche Ex-Profiboxer zur Wahl in "Hall of Fame"

Zum ersten Mal können gleich drei deutsche ehemalige Boxweltmeister darauf hoffen, in die International Boxing Hall of Fame (IBHOF) aufgenommen zu werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Henry Maske, Dariusz Michalczewski und Sven Ottke wurden als Kandidaten vorgeschlagen, sagte IBHOF-Geschäftsführer Ed Brophy der "Welt". Bisher ist Max Schmeling der einzige deutsche Boxer in der 1989 gegründeten Ruhmeshalle, die in Canastota im US-Bundesstaat New York liegt. Der ehemalige Schwergewichtsweltmeister war 1992 aufgenommen worden.

Vor drei Jahren fand Wilfried Sauerland als Promoter Eingang in die IBHOF. "An Deutschland kommt man natürlich nicht vorbei. Seit der Wende hat sich Boxen dort zu einem Mekka entwickelt und viele starke und interessante Fighter hervorgebracht", sagte Brophy. "Ich würde mich sehr freuen, wenn 2014 ein Fighter aus Deutschland die Aufnahme in die Hall of Fame schafft. Verdient hätten es alle drei." Bis zum 31. Oktober stimmen weltweit 50 Boxhistoriker und die Mitglieder der Boxing Writers Association of America über die Aufnahme der insgesamt 45 zur Wahl stehenden Ex-Weltmeister in die IBHOF ab. Das Ergebnis wird im Dezember bekannt gegeben.

Die Aufnahmezeremonie findet am 8. Juni 2014 statt. Maske hatte nach 32 Profikämpfen vor sechs Jahren seine Karriere beendet. Der für den Sauerland-Boxstall kämpfende Halbschwergewichtler verteidigte seinen IBF-Titel zehnmal.

Nach seiner Niederlage 1996 im letzten WM-Kampf gegen Virgil Hill glückte dem Rechtsausleger elf Jahre später gegen den Amerikaner durch ein Punktsieg die Revanche. Ottke verabschiedete sich 2004 nach 34 Profikämpfen und 21 Titelverteidigungen als unbesiegter WBA- und IBF-Weltmeister vom Boxen. Der in Polen geborene Michalczewski hatte 1991 die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen und nach 50 Profikämpfen 2006 seine Karriere beendet. Der "Tiger" aus dem Hamburger Universum Boxstall verteidigte seinen WBO-Titel der WBO 23 Mal.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.10.2013

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