Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die 2007 eingeführten Deutsch-Tests für türkische Eheleute, die zu ihrem Partner nach Deutschland ziehen wollen, gekippt.
Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) - Das Spracherfordernis sei nicht mit der sogenannten Stillhalte-Klausel des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Türkei vereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Klausel verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit. Die Deutsch-Tests erschwerten eine Familienzusammenführung und stellten eine neue Beschränkung der Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch türkische Staatsangehörige dar, begründete der EuGH sein Urteil.
Mit den Sprach-Tests wollte die damalige Bundesregierung Zwangsverheiratungen verhindern und die Integration fördern. Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.07.2014 Zur Startseite