EuGH-Urteil: EU-Länder müssen ausländischen Ökostrom nicht fördern

Die auch in der Bundesrepublik geltenden Beschränkungen beim Import von Ökostrom sind laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit EU-Recht vereinbar: Die Richter am EuGH urteilten am Dienstag, dass EU-Staaten nicht dazu verpflichtet sind, Erneuerbare Energien aus anderen EU-Ländern zu fördern.

Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) - Die Richter gaben damit Schweden Recht, das sich geweigert hatte, einem finnischen Energieunternehmen Subventionen zukommen zu lassen. Auch in Deutschland war das Urteil mit Spannung erwartet worden: So war befürchtet worden, dass die gesamte Energiewende ins Wanken geraten könnte, wenn Ökostrom-Produzenten aus anderen EU-Ländern versuchen würden, deutsche Fördergelder für Erneuerbare Energien zu erhalten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.07.2014

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