Die Europäische Zentralbank (EZB) darf zur Euro-Rettung grundsätzlich Staatsanleihen kaufen.
Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) - Ein Ankaufprogramm der Währungshüter aus dem Jahr 2012 sei mit EU-Recht vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Das sogenannte OMT-Programm ist bislang nicht durchgeführt worden: Allein die Ankündigung der EZB, notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen, hatte die Märkte beruhigt. Das Urteil stützt laut Beobachtern auch das aktuelle Ankaufprogramm der EZB: Seit März kauft die Notenbank monatlich Anleihen im Wert von 60 Milliarden Euro auf.
Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 16.06.2015 Zur Startseite