Europäischer Gerichtshof bestätigt VW-Gesetz

Das umstrittene VW-Gesetz darf in seiner jetzigen Form bestehen bleiben: Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag eine entsprechende Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abgewiesen.

Luxemburg (dts Nachrichtenagentur) - Die Bundesrepublik sei ihren Verpflichtungen aus einem vorangegangenen Urteil nachgekommen, teilte das Gericht mit. Das Bundesland Niedersachsen darf damit weiterhin sein Veto-Recht bei dem Autobauer ausüben: Es hält etwas mehr als 20 Prozent an VW und hat damit nach dem Gesetz eine Sperrminorität inne. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann einerseits das VW-Gesetz in seiner jetzigen Form bestehen bleiben.

Andererseits kommt Deutschland nach dem Richterspruch um eine millionenschwere EU-Strafe herum.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.10.2013

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